Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma (C)Clean
§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sidney Mike Joseph Callaghan, handelnd unter "(C)Clean", gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop https://callaghan-group.de.
(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit
(C)Clean
Sidney Mike Joseph Callaghan
Rolandstraße 95
D-46045 Oberhausen
Registernummer
Registergericht
zustande.
(3) Die Präsentation unserer Dienstleistungen auf unserer Website stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderung an den Verbraucher, Dienstleistungen zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Dienstleistungen gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich oder in Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware innerhalb von einer Woche. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
(4) Als Vertragsbestandteile gelten:
(4.1) die objektbezogene Leistungsbeschreibung einschließlich der gesamten Flächenzusammenstellung,
(4.2) das genaue Tätigkeitsverzeichnis.
§3 Art und Umfang der Leistung
(1) (C)Clean ist verpflichtet, die in diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen leistungs-, fach- und fristgerecht auszuführen. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung ist der Auftraggeber gehalten, dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Wird die Nachbesserung nicht fristgerecht bzw. erfüllungsgemäß erbracht, so sind die übrigen Bestimmungen aus dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anzuwenden.
(2) (C)Clean stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich dabei, zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch das Gebäudereinigungsunternehmen und sein Aufsichtspersonal überwacht.
(3) Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt (C)Clean die erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigung, Pflege und Behandlungsmittel, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Das zur Reinigung notwendige Wasser (kalt und warm), den Strom sowie geeignete verschließbare Räume zur Kleiderablage und Aufenthalt des Personals und zur Aufbewahrung von Material, Maschinen, Geräten und dergleichen stellt der Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung.
(4) (C)Clean haftet für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden (eventuelle Schlüsselverlustschäden bzw. Vermögensschäden), die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Arbeiten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Eine Haftung für leicht fahrlässig verschuldete Schäden wird ausgeschlossen. Die Haftung über die nachgewiesene Haftpflichtversicherungssumme hinaus ist ausgeschlossen. Schäden werden dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens aber nach max. 5. Tagen, mithin ohne schuldhaftes Zögern gemeldet. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
(5) Die Mitarbeiter von (C)Clean sind verpflichtet, Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumlichkeiten bzw. auf dem Grundstück gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber, Personal des Auftraggebers oder bei einer von ihm bezeichneten Stelle anzugeben.
§4 Zusätzliche Leistungen
Arbeiten, die nicht Gegenstand des Tätigkeitsverzeichnisses sind, wie Sonderreinigungen, Reinigungen nach Bau und Malerarbeiten sowie andere Renovierungsarbeiten, werden nur gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.
§5 Auftragserfüllung/Abnahme
Die Leistungen von (C)Clean gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens nach 5 Werktagen begründete Einwendungen erhebt.
§6 Aufmaß und Preis
(1) Die Preise sind nach Fläche, Maß und Art entsprechend dem Leistungsverzeichnis auszuweisen.
(2) Die Flächenermittlungen werden anhand der Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks ermittelt. Die Flächenaufstellung ist für beide Seiten rechtsverbindlich, sofern nicht innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss Beanstandungen schriftlich abgegeben werden. Bei Beanstandungen sind die Flächen gemeinsam neu aufzunehmen und die Änderungen bekannt zu geben. Sie gelten von Vertragsbeginn an.
(3) Dauernde oder vorübergehende Änderungen der Reinigungsfläche und der Reinigungshäufigkeit sind dem Auftragnehmer mindestens eine Woche vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für Umstände, die ein Erbringen der geforderten Leistung unmöglich machen oder stark behindern.
(4) Die Flächen und Preisaufstellungen sind Vertragsbestandteil und für beide Seiten rechtsverbindlich.
(5) Sofern sich die Sozialversicherungsbeiträge oder andere Kosten erhöhen, kann der Auftragnehmer die Preise dementsprechend anpassen. Wirksam wird die Preiserhöhung mit dem Wirksamwerden der Tariflohnerhöhungen.
§7 Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Vertrag tritt ab dem vereinbarten Zeitpunkt im Werkvertrag, per Mail oder mündlich und läuft auf bei Dauerschuldverhältnissen auf unbestimmte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart, gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen von beiden Vertragspartnern. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt nach den üblichen Werkvertragsregelungen unberührt.
§8 Sonstige Bestimmungen
Die Vertragspartner verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Arbeitskräfte abzuwerben.
§9 Änderungen des Vertrages / Schriftform
Falls gesetzliche Änderungen eintreten, die das Vertragsverhältnis inhaltlich wesentlich verändern, kann der Vertrag innerhalb von 4 Wochen vom Auftragnehmer gekündigt werden. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§10 Zahlungsbedingungen / Verzug
(1) Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, wenn nicht gesondert vertraglich vereinbart.
(2) Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.
(3) Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden die gesetzlichen Verzugszinsen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§11 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Vertragspartner welche keine Verbraucher i.S.d § 13 BGB sind, ist der Sitz des Auftragsnehmers in 46045 Oberhausen. Für Verbraucher i.S.d § 13 BGB gelten die gesetzlichen Regelungen der ZPO.
§12 Datenspeicherung
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zulässig, beim Auftragnehmer gespeichert und verwaltet werden.
§ 13 Verbraucherschlichtungsverfahren
(C)Clean erklärt sich bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.
Stand der AGB Nov.2023
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