1. Der Mieter haftet bei Selbstabholung oder Selbstbetreuung für die gemieteten Module samt Zubehör ab Übergabe bis zur Rückgabe in unserem Lager oder Abholung, in vollem Umfang und hat alle Schäden zu ersetzen, die während des Mietzeitraums entstehen.

     1.1 Für Sachschäden am Mietobjekt durch den Transport, mutwillige Beschädigung (z. B. Vandalismus),

            unsachgemäßen Gebrauch (z. B. Zerren und Reißen am Modul zum Versetzen, unsachgemäße Aufstellung bzw.

            Sicherung, Nutzung von Indoormodulen im Außenbereich) oder Sturmschäden (z. B. durch Missachtung

            der Sicherheitsvorschriften).

     1.2 Für Verlust der Mietsache inklusive Zubehör durch Diebstahl, maximal bis zur Höhe des

            Wiederbeschaffungswertes.

     1.3 Für Personenschäden, die durch Nutzung oder durch den Kontakt mit dem Modul oder dem

            dazugehörenden Stromanschluss, Stromkabel oder sonstigen elektrischen Geräten zu begründen sind (z. B.

            durch Verletzung der Aufsichtspflicht). Es wird dringend der Abschluss einer Haftpflichtversicherung

            empfohlen, wenn noch nicht vorhanden.

     1.4 Außerdem haftet der Mieter für Schäden, die durch verspätete Rückgabe oder Rückgabe von defekten,

            verschmutzen, nassen oder falsch gepackten Mietsachen entstehen.

            1.4.1 Sollte der Vermieter durch genannte Gründe ein Auftrag verloren gehen, kommt der Mieter für den

                      entstanden finanziellen Verlust auf.

            1.4.2 Erfolgt die Rückgabe verspätet, stellen wir dem Mieter für jeden angefangenen Tag die normale

                     Tagesmiete in Rechnung.

            1.4.3 Ebenso trägt der Mieter, je nach Zeitaufwand, die Kosten für die Nachbearbeitung der Module, um

                      diese wieder in einen vermietbaren Zustand zu bringen, mindestens jedoch 49,- € zzgl. aktuell geltender

                      MwSt. je angefangene Stunde. Details hierzu entnimmt der Mieter den Rückgabebestimmungen zum

                      Auftrag 240572

            1.4.4 Eventuell anfallende Reparaturkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, zzgl. einer

                      Servicepauschale von 59,- € zzgl. aktuell geltender MwSt.

  1. Der Vermieter haftet für Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit der Anlieferung und Abholung

    durch die angemieteten Module verursacht werden.

  1. Keine Haftung übernimmt der Vermieter, wenn Module aufgrund von Defekt oder wegen irgendwelchen

    Beschädigungen durch den Vormieter nicht zur Verfügung gestellt werden können.

  1. Keine Haftung übernimmt der Vermieter für eine Minderung der Nutzbarkeit durch Dritte oder durch sonstige

    äußere Einflüsse.

  1. Keine Haftung übernimmt der Vermieter für Ausfälle oder Folgeschäden durch Wettereinflüsse (Regen, Sturm,

    Hagel, Schnee, Frost o. ä.).

  1. Kann der Vermieter einen bestätigten Termin nicht einhalten, so werden bereits gezahlte Beträge in vollem

    Umfang zurückerstattet. Ansprüche darüber hinaus bestehen gegenüber dem Vermieter nicht.

  1. Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass alle gemieteten Module in seinem Auftrag nutzenden Personen den

    Mietgegenstand bedienen können, im Hinblick auf diese Bedienung qualifiziert sind und über die eventuell (gesetzlich)

    vorgeschriebenen Zeugnisse, Befähigungsnachweise, Führerscheine usw. verfügen.

  1. Falls der Mieter aus Gründen, die nicht vom Vermieter zu verantworten sind, die vereinbarten Module ganz oder

    teilweise nicht in Anspruch nehmen kann, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Miete oder

    Mietpreisminderung. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die angebotenen Mietsachen anderweitig zu vermieten.

  1. Dem Mieter wird es untersagt, die gemieteten Module gewerblichen zu Nutzung um Gewinne zu erzielen oder

    -Privat- passives Einkommen zu generieren.

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